Update

Lange Zeit war es hier ruhig. Das hängt damit zusammen, dass in den letzten Jahren nicht wesentlich Neues passiert ist. Allerdings wurde im Hintergrund fleißig an einer neuen Luftraumstruktur, neuen rechtlichen Voraussetzungen und neuen Konzepten gearbeitet.
Der Luftraum soll durch einen so genannten U-Space erweitert werden. Hier die grafische Ansicht der Planung:
https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/drone-operations-now-and-in-the-future.pdf

Seit dem 11. Juni ist die Verordnung 2019/45 über unbemannte Luftfahrzeugsysteme in Kraft.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2019:152:FULL&from=DE
Im Wesentlichen wird dort der Betrieb von Drohnen geregelt.

Was sich tatsächlich herauskristallsiert ist, dass inzwischen auch die Hersteller erkannt haben, ein reiner Akkubetrieb beschränkt die Reichweite enorm. Wie schon vor drei Jahren von mir festgestellt wird dieses Thematik nur von Drohen mit Verbrennungsmotorantrieb gelöst werden können. Denkbar wäre auch ein Hybrid-Antrieb mit Puffer-Akku für den Einflug in Wohngebiete.
Was die evtl. Lärmbelastung angeht, gibt es derzeit keine Regelungen. Hier sind die Kommunen gefragt entsprechende Regelungen einzuführen. Die Nutzung des Luftraumes ist das Eine. Die Regelung von Lärmemmissionen ist das Andere.
Letztendlich sind Rechtsstreitigkeiten zwischen Betreibern und Bürgerinnen und Bürgern vorprogrammiert.